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   OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-10 U 191/04   

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https://dejure.org/2005,3261
OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-10 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2005 - I-10 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2005 - I-10 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Schriftform bezüglich einer Änderungsvereinbarung; Berücksichtigung eine Formmangels; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen bzw. Beschädigungen der Mietsache; Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 280 n.F.; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 543; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 546 a n.F.; ; BGB § 557 a a.F.; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 580 a Abs. 2; ; BGB § 823; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; AGBG § 11 Nr. 15 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 15b; BGB § 566 (a.F.)
    Folgen des Formmangels der Änderung eines Mietvertrages - Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters gegen den Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlüsselrückgabe verweigern?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1538
  • NZM 2005, 823
  • ZMR 2005, 705
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04
    Zwar kann eine Berufung auf den Formmangel treuwidrig sein, wenn sich die durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung allein begünstigte Vertragspartei auf den Formmangel beruft, nachdem sie zuvor über einen längeren Zeitraum besondere Vorteile aus dem nichtigen Vertrag gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224, 233 f = NJW 1993, 1126 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04
    Denn der Mangel der Form führt vorliegend nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern eröffnet nur die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung mit der Folge, dass eine auf den Formmangel gestützte Kündigung grundsätzlich nicht treuwidrig ist (vgl. BGH NZM 2004, 97 f).
  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04
    Zudem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er das Mietobjekt ab Januar 2003 oder nachfolgend hätte weitervermieten können (vgl. BGH NZM 2000, 183; Senat ZMR 2003, 105 = GuT 2003, 179).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04
    Zudem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er das Mietobjekt ab Januar 2003 oder nachfolgend hätte weitervermieten können (vgl. BGH NZM 2000, 183; Senat ZMR 2003, 105 = GuT 2003, 179).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

    Denn die Bestimmung des § 550 BGB ist von Amts wegen zu berücksichtigen ohne Rücksicht darauf, ob die Kündigung auf den Formmangel gestützt war, die Parteien sich selbst auf den Formmangel berufen haben oder sich dessen überhaupt bewusst waren (Vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 21.11.2013 - I-10 U 55/13, BeckRS 2014, 01866; vom 07.04.2005 - I-10 U 191/04, juris Rdnr. 14).
  • KG, 20.02.2012 - 8 U 20/11

    Patronatserklärung: Kündbarkeit bei Vorliegen eines ordentlich kündbaren

    Der für das Vorenthalten erforderliche Rücknahmewille des Vermieters fehlt aber, wenn der Vermieter - wie hier - die Fortsetzung des Vertrages annimmt oder verlangt (BGH NJW 2006, 140, NJW-RR 2004, 558; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1538; OLG Hamm NJW-RR 1997, 264 und NZM 2003, 517; OLG Düsseldorf DWW 2011, 297; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 546 a BGB, Rdnr. 8; Schmidt-Futterer/Gather, a.a.O., § 546 a BGB, Rdnr. 45, 50).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11

    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages; Bestimmtheit des

    Denn ein zur ordentlichen Kündigung berechtigender Schriftformmangel ist vom Senat von Amts wegen zu berücksichtigen, da der Bestand des Mietvertrages Schlüssigkeitsvoraussetzung für den geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Miete ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, S. 823).
  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 30 U 220/07

    Keine Unwirksamkeit bei fehlender Schriftform

    Ein etwaiger Schriftformmangel ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. nur OLG Düsseldorf NZM 2005, 823).

    Hiernach liegt mithin gerade nicht der Fall vor, dass die abgeänderte Regelung zur Zahlung der Betriebskosten einseitig zum Vorteil der Vertragspartei war, die sich später auf den Formmangel berufen hat (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2005, 705; Lindner-Figura, in: Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann, a. a. O., Kap. 6 Rn. 97).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2022 - 3 U 25/21

    Feststellungsklage über das Fortbestehen eines Gewerbemietvertrages; Wirksamkeit

    Die Befristung des Mietvertrages für die Dauer von 6 Jahren ist zwischen den Parteien nicht wirksam vereinbart, da die Schriftform, dessen Einhaltung das Gericht von Amts wegen prüft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2005 - I-10 U 191/04 -, juris; Staudinger/V Emmerich (2021) BGB § 550, Rn 2), nicht eingehalten ist.
  • LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10

    Höhe der Vertragsstrafe bei "neuem Hamburger Brauch" richtet sich nach Art und

    Ein Gläubiger kann aus einer Mahnung keine Rechte herleiten, wenn er eine weit  übersetzte Forderung geltend gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1538).
  • AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Da außergerichtlich eine erhebliche Zuvielforderung beansprucht wurde, sind die geltend gemachten Nebenforderungen mangels Verzugs weitestgehend unbegründet (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1538).
  • LG Aachen, 01.06.2022 - 12 O 248/21

    Werkstatt ist abzuschließen!

    Insbesondere war die außergerichtliche Mahnung nicht weit übersetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.4.2005 - 10 U 191/04).
  • AG Villingen-Schwenningen, 18.12.2007 - 4 C 252/07

    AGB: Starrer Fristenplan?

    Denn ein Gläubiger kann aus einer solchen Mahnung keine Rechte herleiten, in der er eine weit übersetzte Forderung geltend macht (BGH NJW 1991, 1288; NJW-RR 2005, 1538).
  • LG Paderborn, 05.03.2009 - 1 S 2/08

    Ersatz von gutachterlich festgestellten Reparaturkosten inklusive Umsatzsteuer

    Ein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Hinblick auf die berechtigt geltend gemachte restliche Kostenpauschale in Höhe von 5, 00 EUR steht dem Kläger gegen die Beklagten indes nicht zu (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), da es sich bei den klägerseits geltend gemachten (weiteren) 2.150,79 EUR um eine derartig hohe Zuvielforderung handelt, dass der Kläger aus der Mahnung keine Rechte herleiten kann (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1538).
  • AG Gießen, 06.03.2008 - 48M C 548/07

    Gewerberaummiete: Vermuteter Rücknahmewille bei Kündigung des Vermieters;

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